Die Leistungen von „Herzzeit für Mama und Baby“ können in bestimmten Fällen auch über Deine Krankenkasse abgerechnet werden. Dies ist besonders dann möglich, wenn die Weiterführung des Haushaltes aufgrund einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung nicht mehr eigenständig bewältigt werden kann.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für hauswirtschaftliche Unterstützung unter folgenden Voraussetzungen:
- Kinder unter 12 Jahren im Haushalt: Du hast ein oder mehrere Kinder, die jünger als 12 Jahre sind.
- Keine andere Person kann einspringen: Es gibt niemanden, der die Haushaltsführung übernehmen kann.
- Eingeschränkte Selbstständigkeit: Du bist nicht in der Lage, den Haushalt eigenständig oder nur teilweise zu führen
- Verletzungen: Du hast Dir z.B. einen Knochenbruch zugezogen.
- Krankenhausaufenthalt oder Operation: Du selbst musst ins Krankenhaus oder Dich einer Operation unterziehen.
- Mehrere Kinder: Du hast mehrere Kinder und eines davon muss im Krankenhaus behandelt werden.
- Partner länger abwesend: Dein Partner ist aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen länger nicht zu Hause.
Wenn einer dieser Fälle auf Dich zutrifft und Du Dir Unterstützung zu Hause wünschst, kann
„Herzzeit für Mama und Baby“ Dir weiterhelfen.
Wie funktioniert das?
Ganz einfach: Die Grundlage für die Kostenübernahme findet sich im Gesetz. Nach § 38 SGB V sowie § 24 SGB V hast Du Anspruch auf hauswirtschaftliche Unterstützung, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Was musst Du tun?
Du musst bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf hauswirtschaftliche Unterstützung stellen. Dabei stehen wir Dir sehr gerne zur Seite und unterstützen Dich beim Ausfüllen des Antrags.
Wo beantragen?
Den Antrag stellst Du direkt bei Deiner Krankenkasse. Ich helfen Dir gerne, den Antrag richtig auszufüllen, damit Du schnellstmöglich die Unterstützung erhältst, die Du benötigst.
Für weitere Fragen oder Unterstützung wende Dich gerne direkt an mich. Ich bin für Dich da!
Yvonne
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